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Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln – aber den einzelnen Menschen nicht aus dem Blick verlieren

1. September 2026
Großefehn – Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 liegt der Regierungsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes (1. KJHSRG) vor. Der Entwurf steht für eine deutliche Veränderung der Kinder- und Jugendhilfe: Unterstützung soll stärker präventiv, sozialräumlich und infrastrukturell gedacht werden. Angebote sollen näher am Lebensort von Kindern, Jugendlichen und Familien entstehen und stärker miteinander verbunden werden.

Wir halten diese Zielrichtung grundsätzlich für richtig. Denn Kinder- und Jugendhilfe sollte nicht erst dann erreichbar sein, wenn Probleme groß geworden sind. Sie muss dort präsent sein, wo Kinder und Familien ihren Alltag erleben: in ihrem Sozialraum, in Kitas und Schulen, in Beratung und Jugendsozialarbeit und in Angeboten zur Teilhabe.

Als Leinerstift arbeiten wir in unterschiedlichen Bereichen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe. Diese Erfahrung zeigt uns, wie wichtig es ist, Hilfen über Arbeitsfelder und Zuständigkeiten hinweg zusammenzudenken. Dabei lässt sich nicht jeder Unterstützungsbedarf mit einem Infrastrukturangebot beantworten.

Genau hier braucht die Reform aus unserer Sicht eine klare Grenze.

Der Mensch muss Maßstab bleiben

Sozialräumliche Angebote, Infrastruktur und Poolmodelle können eine große Chance sein. Sie können niedrigschwellige Unterstützung ermöglichen, Ressourcen bündeln und Kindern und Familien frühzeitig helfen.

Sie dürfen aber nicht zum Ersatz für individuelle Hilfen werden, wenn diese fachlich notwendig sind.

Die Frage darf nicht lauten: Welche Hilfe ist für das System am einfachsten oder am günstigsten? Die entscheidende Frage muss lauten: Was braucht dieser junge Mensch?

Sozialräumliche Infrastruktur und individuelle Hilfen müssen deshalb zusammengedacht werden. Der Evangelische Erziehungsverband (EREV), dem die diakonischen Jugendhilfeeinrichtungen in Deutschland angehören und in dessen Vorstand Leinerstift-Vorstand Wolfgang Vorwerk Mitglied ist, weist ebenfalls darauf hin, dass infrastrukturelle Angebote individuelle Rechtsansprüche nicht verdrängen dürfen und eine bedarfsgerechte Unterstützung des einzelnen jungen Menschen Maßstab bleiben muss.

Gute Jugendhilfe braucht Beziehungen

Die Reform spricht viel über Strukturen, Planung, Kooperation und Steuerung. Das ist wichtig. Aber am Ende entscheidet sich gute Jugendhilfe nicht auf dem Papier. Sie entscheidet sich in Beziehungen.

In der Fachkraft, die einem jungen Menschen zuhört. In der Mitarbeiterin, die auch in einer Krise erreichbar bleibt. Im Pädagogen, der Vertrauen aufbaut. In Teams, die gemeinsam Verantwortung übernehmen und mit Kindern, Jugendlichen und Familien tragfähige Perspektiven entwickeln.

Soziale Arbeit braucht deshalb Zeit, Fachlichkeit und gute Rahmenbedingungen.

Wenn der Gesetzgeber zusätzliche Kooperation, Sozialraumorientierung, Bildungsassistenz, Qualitätsentwicklung und neue Leistungsformen erwartet, müssen dafür auch die notwendigen Ressourcen bereitstehen.

Deshalb unterstützen wir die Forderung des EREV für eine verlässliche Refinanzierung tariflicher, gesetzlicher und allgemeiner Kostensteigerungen sowie eine eigenständige Finanzierung sozialräumlicher Infrastruktur, Bildungsassistenz, Pooling und weiterer kooperativer Leistungsformen. Neue Aufgaben können nicht dauerhaft mit denselben Ressourcen erledigt werden.

Inklusion braucht mehr als Erprobung

Besonders wichtig ist uns die weitere Entwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Der Kabinettsentwurf verändert den bisherigen Reformweg grundlegend: Die ursprünglich vorgesehene bundesweite Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen ab 2033 ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll eine bis zum 31. Dezember 2032 befristete Experimentierklausel ermöglichen, unterschiedliche Modelle zu erproben.

Wir begrüßen wissenschaftlich begleitete Erprobung, wo sie dazu beiträgt, gute Lösungen zu entwickeln. Was uns jedoch fehlt, ist die verbindliche Perspektive für die Zeit danach. Denn für Kinder, Jugendliche und Familien darf es keinen Unterschied machen, in welchem Bundesland oder welcher Kommune sie leben. Und auch Kommunen und Träger brauchen Planungssicherheit, wenn sie sich auf den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe machen.

Unser Ziel bleibt: Kein Kind darf zwischen Zuständigkeiten verloren gehen.

Reform gelingt nur gemeinsam

Eine starke Kinder- und Jugendhilfe entsteht nicht allein durch neue gesetzliche Regelungen. Sie entsteht durch die Zusammenarbeit von Kindern, Jugendlichen und Familien, öffentlichen und freien Trägern, Kommunen, Schulen und weiteren Partnern.

Auch die Jugendhilfeplanung muss deshalb aus unserer Sicht mehr sein als eine Verwaltungsaufgabe. Sie sollte ein gemeinsamer, fachlich fundierter und beteiligungsorientierter Prozess sein, in dem öffentliche und freie Träger ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen.

Als Leinerstift wollen wir diesen Prozess aktiv mitgestalten.

Wir wollen unsere Erfahrungen aus der Praxis einbringen, neue sozialräumliche Angebote entwickeln, Kooperationen stärken und unsere eigenen Strukturen weiterentwickeln. Bei allen strukturellen Veränderungen muss eines klar bleiben: Entscheidend ist, was ein Kind, ein Jugendlicher oder eine Familie tatsächlich braucht.

Denn am Ende geht es nicht um Strukturen um ihrer selbst willen. Es geht um Kinder, Jugendliche und Familien.

Und deshalb gilt für uns:
Hilfe muss passen.
Hilfe muss wirken.
Und Hilfe muss dort verfügbar sein, wo Menschen sie brauchen.

Wolfgang Vorwerk, Vorstandsvorsitzender Leinerstift-Gruppe

 

Pressemitteilung zum Download:

2026-08-14_PM_Stellungnahme

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